Anmeldung

Anmeldeverfahren des neuen 5. Jahrgangs für das Schuljahr 2024/2025

Liebe Erziehungsberechtigte,

für die Anmeldung des neuen 5. Jahrgangs stellen wir Ihnen alle Anmeldeunterlagen auch digital zur Verfügung.

Bitte drucken Sie sich die Unterlagen aus, füllen diese aus und schicken Sie diese per Mail, per Post oder werfen Sie die Unterlagen direkt in den Schulbriefkasten, der vor dem Haupteingang steht, ein.

Die vollständigen Unterlagen müssen unabhängig vom gewählten Weg bis

Mittwoch, den 15. Mai 2024 um 15.00 Uhr in der Schule vorliegen.

Folgende Unterlagen finden Sie in dem Download:

1) Anmeldebogen
Dieser muss vollständig ausgefüllt werden. Bitte schreiben Sie deutlich. Bitte unbedingt den Punkt „Sorgeberechtigung“ beachten.

2) Freundschaftswünsche
Für die Einteilung der Klassen benötigen wir den Wunsch, mit welchem/welcher Schüler/in Ihr Kind möglichst in einer Klasse sein sollte. Wir werden uns bemühen, die Wünsche soweit wie möglich zu berücksichtigen. Dieser Bogen muss ausgefüllt abgegeben werden, ggf. kreuzen Sie „Nein“ an.

3) Flyer zum Kooperativen Instrumentalunterricht (KIP)

4) Anmeldeformular zur Teilnahme am Kooperativen Instrumentalunterricht (KIP)
Diesen Bogen müssen Sie nur ausfüllen und abgeben, wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind an diesem Projekt teilnimmt. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, welches jedoch kostenpflichtig ist.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, sich die Anmeldeunterlagen selbst auszudrucken, können Sie diese im Eingangsbereich der Schule abholen. Dort werden wir genügend Anmeldeunterlagen für Sie bereitlegen.

Folgende Unterlagen müssen bis spätestens Mittwoch, den 15.05.2024 um 15.00 Uhr in der KGS Gronau vorliegen:

• Anmeldebogen
• eine Kopie der Geburtsurkunde
• ggf. eine Kopie der Erklärung zur Sorgeberechtigung
• eine Kopie des Halbjahreszeugnisses aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
• Freundschaftswunschbogen
• ggf. Anmeldung zu KIP

Ein Foto wird NICHT benötigt.

Wie Ihnen bekannt ist, sind wir in der Zügigkeit beschränkt und können ggf. nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen. Die Regelungen für ein mögliches Losverfahren finden Sie weiter unten.

Sollten Sie Gesprächsbedarf haben oder Hilfe bei der Anmeldung benötigen, dann rufen Sie bitte an und verabreden einen Termin.

Wir werden Ihnen selbstverständlich schnellstmöglich helfen!

Download

Anmeldeunterlagen Schuljahr 2024/25

Alle oben genannten Unterlagen laden Sie hier herunter.

Download

Informationsblatt gemäß DSGVO

Informationsblatt gemäß Art. 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Anmeldeverfahren

Die  Höchstzahl der aufzunehmenden  Klassen hat der Landkreis Hildesheim als  Schulträger im   5. Jahrgang auf 6 Klassen festgelegt.

Sollten mehr Schüler angemeldet werden, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Losverfahren über die Aufnahme. Wenn es erforderlich ist, findet das Losverfahren nach den Anmeldungen statt. Wir informieren die Familien, die keinen Platz an der KGS Gronau bekommen, umgehend.

Die Gesamtkonferenz der KGS Gronau hat auf der Grundlage des § 59a [Aufnahmebeschränkungen] im Niedersächsischen Schulgesetz die folgende Regelung beschlossen. Damit erhalten die anmeldenden Erziehungsberechtigten verlässliche Informationen über das Aufnahmeverfahren an der KGS Gronau.

Regelung zur Aufnahme in den 5. Jahrgang an der KGS Gronau:

  1. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Schulzweige im 5. Jahrgang der KGS Gronau wird auf 6 Klassen beschränkt.
  2. Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens ist der Schulleiter verantwortlich. Er zieht zur Unterstützung ein weiteres Mitglied der Schulleitung und des Schulelternrates hinzu.
  3. Die Anmeldefrist für den 5. Jahrgang des Folgeschuljahres endet am 15.05.2024 um 15.00 Uhr. Der Anmeldezeitraum wird den Eltern der Kinder aus den 4. Grund-schulklassen über die Grundschulen, die Homepage und die örtliche Presse mitgeteilt.
  4. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die Plätze durch Los vergeben.

Für das Losverfahren gelten vorab folgende Regelungen:

  1. Schülerinnen und Schüler, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk der Schule haben, erhalten diejenigen Schulplätze, die nicht an Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der KGS Gronau vergeben worden sind. Der Schulbezirk umfasst die Samtgemeinde Leinebergland.
  2. Schülerinnen und Schüler sind vorrangig aufzunehmen, wenn dadurch der gemeinsame Schulbesuch von Geschwisterkindern ermöglicht wird.
  3. In jedem Schulzweig sind für Schülerinnen und Schüler, die sicher die Klasse wiederholen, Plätze frei zu halten. Werden einzelne dieser Plätze nicht benötigt, sind sie Schülerinnen und Schülern entsprechend der Warteliste anzubieten. Die Warteliste gilt bis zum letzten Tag vor dem Unterrichtsbeginn des Schuljahres, auf das sich die Anmeldung bezieht.

Durchführung des Losverfahrens:

  1. Wenn am Ende der Anmeldefrist fest steht, wie viele Schülerinnen und Schüler für die einzelnen Schulzweige angemeldet wurden, entscheidet der Schulleiter über die zu bildenden Klassen und unterrichtet hierzu den Schulelternrat. Die höchstmögliche Zahl von 6 Klassen im 5. Jahrgang darf allerdings nicht überschritten werden.
  2. Nach dieser Festlegung der Anzahl der zu bildenden Klassen in den Schulzweigen werden die zur Verfügung stehenden Plätze unter den für die Schulzweige angemeldeten Schülerinnen und Schülern ausgelost. Dies geschieht unmittelbar nach Ende der Anmeldefrist.
  3. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz erhalten, wird durch das Losverfahren auch die Nummer auf der Warteliste festgelegt. Über das Ergebnis des Losverfahrens wird eine Niederschrift angefertigt.
  4. Die Erziehungsberechtigten werden nach der Sitzung des Aufnahmeausschusses schriftlich über das Ergebnis des Losverfahrens informiert. Ablehnenden Bescheiden ist dabei neben der Mitteilung der Warteplatznummer eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen.

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