Digitale Bildung

Digitale Bildung

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Seit dem Schuljahr 2021/22 werden an der KGS Gronau iPads ab dem 7. Jahrgang als Arbeitsmittel eingesetzt.

Damit folgen wir der Digitalisierungsstrategie für Schulen des Landes Niedersachsen. In den kommenden Jahren arbeiten wir daran, den Orientierungsrahmen Medienbildung vollständig im Unterricht umzusetzen. Mit dem Medienkompetenzunterricht in Jahrgang 6 und 7 sind wir dabei auf einem guten Weg. Mit einer modernen WLAN-Infrastruktur und dem schuleigenem IServ sind wir technisch gut auf die Nutzung digitaler Endgeräte vorbereitet.

Das Kollegium hat sich in vielen Stunden der Fortbildung und Eigeninitiative auf diese Umstellung des Unterrichts vorbereitet und leistet großen Einsatz, um einen modernen und schülerorientierten Unterricht anzubieten. Unterstützt werden sie dabei durch die Schulleitung aber auch durch das Medien-Support-Team, welches bei technischen Problemen auch die SchülerInnen und Elternschaft unterstützt.

In den folgenden FAQ finden sie Antworten zu den häufigsten Fragen der Elternschaft. Einige davon gelten ausschließlich für Jahrgang 7 ab dem Schuljahr 2026/27. Sollten sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie nicht eine Mail an das „Medien-Support-Team“ zu schreiben: medien.support@kgsgronau.de

ab Schuljahr 2026/27

Elterninfo iPad Jg.7

Ab dem Schuljahr 2026/27 werden allen Schülerinnen und Schülern des 7. Jahrgangs iPads als Leihgeräte durch das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie im Bildungsportal Niedersachsen.

FAQ

Einführung und Allgemeines

Warum das iPad? Wer hat das entschieden?

Die Arbeitsgruppe Digitale Schule arbeitete von 2016 an daran die bestmögliche Lösung für die Digitalisierung an der KGS Gronau zu finden. Dabei wurden Endgeräte von verschiedenen Anbietern und verschiedene Ausstattungsvarianten geprüft.

Letztlich fiel die Wahl der Arbeitsgruppe auf eine 1:1 Ausstattung (1 iPad pro SchülerIn), da es im Bereich Stabilität der Software und schnellem Einsatz, sowie Auswahl an Apps und Verwaltung durch das schulische MDM überzeugte.

Die Arbeitsgruppe stellte ihr Ergebnis in allen Gremien vor, denn die sollten sich alle am Prozess beteiligen können. Auch diese beschäftigten sich noch mal intensiv mit dem Sinn und den technischen und pädagogischen Vor- und Nachteilen. Letztendliche haben die Schülervertretung, der Schulelternrat, die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand für das iPad ausgesprochen.

Seit dem Schuljahr 2021/22 arbeiten nun die SchülerInnen und Lehrkräfte ab dem 7. Jahrgangs mit den iPad.

Kann ich die Nutzung des iPads für mein Kind beschränken?

Ja das funktioniert. Über die "Bildschirmzeit" können Zeiten definiert werden, in denen das iPad nicht genutzt werden kann. 

Hier finden Sie eine Anleitung, wie die Bildschirmzeit eingerichtet wird. 

Was ist neu für Jahrgang 7 ab Schuljahr 2026/27?

Alle iPads werden in die Mobilgeräteverwaltung der Schule eingebunden, sodass die Geräte nur für schulische bzw. schulbezogene Zwecke genutzt werden dürfen und können (z. B. vorgegebene Anwendungen). Eine außerschulische Nutzung des iPads ist mit individuellen Anwendungen/Apps nicht gestattet und möglich. Die schulbezogene Nutzung ist weiterhin möglich.

Welche Pflichten haben Eltern und Erziehungsberechtigte im Zusammenhang mit den digitalen Endgeräten?

Erziehungsberechtigte stellen sicher, dass ihr Kind täglich ein funkti-
onsfähiges und vollständig aufgeladenes digitales Endgerät mit in die
Schule bringt. Dies gehört zur erforderlichen zweckentsprechenden
Ausstattung (§ 71 Abs. 1 NSchG).

Ein nicht einsatzbereites Gerät kann Auswirkungen auf
• das Arbeitsverhalten (Selbstständigkeit, Verlässlichkeit, Mitarbeit),
• das Sozialverhalten (Regelbefolgung) und
• die Leistung (z. B. sachgerechter Umgang mit Hilfsmitteln, Präsen-
tationen, Dokumentationen) haben (vgl. MK 2023, 3.8.1 und 3.8.2; KC „Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung“).

Für Schülerinnen und Schüler mit iPad-Ausstattung (Leihgerät) durch das Land Niedersachsen (vorwiegend Jahrgang 7 ab Schuljahr 2026/27) gilt zudem:

Die Kosten für Reparatur oder Ersatz mutwillig oder äußerlich beschädigter Geräte tragen die Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Vorgaben.

Entsprechendes gilt für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Welche Pflichten haben Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit den digitalen Endgeräten?

Schülerinnen und Schüler tragen die Verantwortung dafür, dass das
digitale Endgerät

• zuhause vollständig aufgeladen wird,
• täglich einschließlich Zubehör mitgeführt wird.

Für Schülerinnen und Schüler mit iPad-Ausstattung (Leihgerät) durch das Land Niedersachsen (vorwiegend Jahrgang 7 ab Schuljahr 2026/27) gilt zudem:

Schülerinnen und Schüler tragen die Verantwortung dafür, dass das
digitale Endgerät

• sicher in der Schultasche verstaut ist,
• sorgsam behandelt wird,
• Beschädigungen oder technische Probleme umgehend der Schule
gemeldet werden.

Anschaffung und Finanzierung

Was ist neu für Jahrgang 7 ab Schuljahr 2026/27?

Ab Schuljahr 2026/27 werden für den Jahrgang 7 die iPads vom Land Niedersachsen zur schulbezogenen Nutzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die iPads werden in der Regel für vier Jahre verliehen, sodass die digitalen Endgeräte bis zum Ende der 10. Klasse bei den Schülerinnen und Schülern zur Leihe verbleiben.

Ist die Anschaffung bzw. Nutzung verpflichtend?

Ja, durch die Beschlüsse in den verschiedenen Gremien, ist das iPad durch die Eltern als verpflichtendes Lernmittel anzuschaffen bzw. wird für die Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs ab Schuljahr 2026/27 durch das Land Niedersachsen zur schulbezogenen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Wer schafft das Gerät an?

Ab dem Schuljahr 2022/23 müssen die iPads elternfinanziert angeschafft werden und am Beginn des Schuljahres vorhanden sein. Dies gilt weiterhin für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2026/27 in den Jahrgängen 8-10 neu an der KGS Gronau aufgenommen werden (ab Schuljahr 2027/28: Jahrgang 9-10, ab Schuljahr 2028/29: Jahrgang 10). Schülerinnen und Schüler in Jahrgang 7 wird ab dem Schuljahr 2026/27 ein digitales Endgerät zur schulischen Nutzung vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Welches iPad muss angeschafft werden (Speicherplatz, Erscheinungsjahr, Händler)?

Für rein schulische Zwecke reicht ein iPad mit 64 GB aus. Sollten Sie das Gerät auch privat nutzen wollen und planen Bilder und Videos darauf zu speichern, empfehlen wir 256 GB.

Damit das Gerät in unser MDM (Mobile Device Management) eingebunden werden kann, darf das Gerät nicht älter sein als 2019 (7. Generation), wir geben jedoch zu bedenken, dass das iPad mindestens für die nächsten vier Jahre verwendet soll und es daher sinnvoll ist, ein möglichst aktuellen iPad zu wählen.

Bei dem Verkäufer muss es sich um einen zertifizierten Applehändler handeln, damit das Gerät auch bei uns eingebunden werden kann. 

Sie können auch ein Gerät über unseren Partner "mobiles Lernen" bestellen. Im Laufe des 6. Jahrgangs erhalten Sie genauere Infos dazu. 
Außerhalb des Bestellzeitraums (zum Beispiel bei Schulwechsel), können Sie sich direkt an das "mobile Lernen" wenden:
Telefon: 0724320000210
Mail: verwaltung@mobileslernen.eu

Wenn Sie ein Gerät über "mobiles Lernen" anschaffen, ist dieses direkt im MDM eingebunden. Geräte von anderen Händlern müssen von uns oder unseren IT-Dienstleister manuell eingebunden werden. Dieser Service ist kostenlos.

Kann ich ein iPad über die Schule kaufen (Sammelbestellung)?

Nein, die Schule kann leider keine Sammelbestellung machen. Jedoch haben wir eine Kooperation mit der Initiative „mobiles lernen“. Hier können Sie die aktuellste Version des Geräts in verschiedenen Ausführungen mieten oder kaufen inklusive Versicherung und Ersatz bei Schaden oder Diebstahl. Wir empfehlen die Anschaffung über "mobiles Lernen". Dann ist auch garantiert, dass das iPad in unser MDM eingebunden werden kann. Sollten Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie gerne an mobiles Lernen unter verwaltung@mobileslernen.eu.

Was mache ich, wenn ich mir kein iPad leisten kann?

Mobiles Lernen hat auch hierfür eine Lösung und bietet vergünstigte Konditionen an. Sollte auch dies für Sie noch nicht erschwinglich sein, sprechen Sie uns persönlich an.

Welche weiteren Kosten kommen auf uns zu (Apps etc.)?

Wir versuchen mit kostenlosen Apps zu arbeiten. Bislang wurden kostenpflichtige Apps wie Notability über die Schule finanziert. Weitere Anwendungen, wie beispielsweise kostenpflichtige Taschenrechnersysteme, werden durch die Eltern/Erziehungsberechtigten angeschafft.

Unterricht

Warum erst im 7. Jahrgang?

Wir haben uns darauf geeinigt, dass Jahrgang 5 und 6 zum Ankommen und Orientieren genutzt werden sollen. Der Übergang von der Grundschule ist eine Herausforderung für die SchülerInnen und auch das Zusammenwachsen der Klassengemeinschaften und Finden der sozialen Gruppen nimmt viel Zeit in Anspruch. Die SchülerInnen brauchen Zeit, um sich in ihrem neuen Schulzweig zurechtzufinden. Zudem ist es eine große Verantwortung ein so teures digitales Werkzeug mit in die Schule zu bringen, so dass wir glauben, dass die SchülerInnen erst im 7. Jahrgang dazu bereit sind.

Müssen trotzdem Schulbücher angeschafft werden?

Ja, zurzeit noch. Auch die Fachbereiche und Lehrkräfte haben natürlich ein Interesse daran auf digitale Schulbücher umzustellen. Leider noch nicht überall die Möglichkeit, und nicht immer ist dieser Wechsel sinnvoll.

Achten Sie weiterhin auf die Materialliste.

Lernen die SchülerInnen auch den Umgang mit MS Office auf dem iPad?

Nein, aus finanziellen Gründen haben wir keine Schullizenz von MS Office. Im Medienkompetenzunterricht im Jahrgang 6 lernen die SchülerInnen jedoch an Laptops den Umgang mit Schreib-, Präsentations- und Tabellenkalkulationsprogrammen.

Kann die Mappenführung digital erfolgen?

Ja, zurzeit nutzen wir Notability. Aber am Ende entscheidet die Fachlehrkraft wie die Mappe zu führen ist.

Wie bilden die Lehrkräfte sich fort, um den Unterricht digital zu gestalten?

Im Laufe der letzten Jahre hatten wir bereits mehrere schulinterne Fortbildungen mit internen und externen Referenten. Des Weiteren haben die Lehrkräfte Zugang zu einer Fortbildungsplattform für digitalen Unterricht. Ebenfalls bietet das NLQ zahlreiche Fortbildungen an, zu denen die Lehrkräfte sich anmelden können.

Wird dann nur noch mit dem iPad gearbeitet?

Nein, die Lehrkräfte setzten das Gerät immer dann ein, wenn es sinnvoll erscheint. Es gibt definitiv auch Unterrichtsphasen und -inhalte, für die das iPad nicht geeignet ist. Ihr Kind baucht auch weiterhin Papier und Stifte 😉

Braucht mein Kind auch Tastatur und Stift für das iPad?

Nein, wir schreiben Tastatur und Stift nicht vor. Jedoch kann es für den individuellen Schüler eine sinnvolle Ergänzung sein. Besonders der Stift kann das Arbeiten erleichtern. Es gibt auch gute und günstigere Alternativen zum Apple Pencil. Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs erhalten ab Schuljahr 2026/27 ein iPad mit Tastatur und Stift vom Land Niedersachsen.

Wird die iPad Einführung durch den Medienkompetenzunterricht begleitet?

Ja, der Medienkompetenzunterricht und die Lehrkräfte sind alle auf das iPad geschult, so dass sie immer unterstützen und helfen können. In Jahrgang 6 werden bereits die ersten Grundlagen gelegt. Zusätzlich steht das Support Team mit Rat und Tat zur Seite und bietet eine wöchentliche Sprechstunde an.

Technik

Wieso muss die Schule das Gerät in ein MDM einbinden?

Das hat mehrere Gründe. Zum einen können wir somit den SchülerInnen Apps zur Verfügung stellen, Updates auf die Geräte spielen und im Unterricht auch Apps sperren, die gerade nicht genutzt werden sollen. Des Weiteren können wir so einen Jugendschutzfilter anwenden.

Kann ich das Gerät auch privat nutzen?

Ja, das iPad kann auch privat genutzt werden. Von 07:40 Uhr bis 15:30 Uhr von montags bis freitags außer in den Ferien ist allerdings der Schulmodus gemäß dem Beschluss der schulischen Gremien (siehe Schulordnung) aktiv. Es wird eine Anpassung an den Regelstundenplan jeder Klasse vorgenommen (z.B. montags Unterricht bis 15:30 Uhr, dienstags bis freitags bis 13:05 Uhr).

Für Schülerinnen und Schüler mit iPad-Ausstattung (Leihgerät) durch das Land Niedersachsen (vorwiegend Jahrgang 7 ab Schuljahr 2026/27) gilt allerdings:

Alle iPads werden in die Mobilgeräteverwaltung der Schule eingebunden, sodass die Geräte nur für schulische bzw. schulbezogene Zwecke genutzt werden dürfen und können (z. B. vorgegebene Anwendungen). Eine außerschulische Nutzung des iPads ist mit individuellen Anwendungen/Apps nicht gestattet und möglich. Die schulbezogene Nutzung ist weiterhin möglich.

Wie viel können die Administratoren von meinen Daten sehen?

Die Administratoren sehen keine Inhalte der Apps und auch sonst keine weiteren Dateien oder Fotos.

Warum kann ein bereits vorhandenes Tablet mit Android oder Windows im Unterricht nicht genutzt werden?

Zurzeit können verschiedene Anbieter nicht administriert werden. Außerdem ist die Einarbeitung der SchülerInnen und Lehrkräfte in verschiedene Systeme eine sehr große Herausforderung, die den Einstieg in die Digitalisierung sehr schwer machen. Durch das gleiche Gerät haben alle die gleichen Voraussetzungen und alles kann an alle SchülerInnen und Lehrkräfte im gleichen Format übermittelt werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass diese Möglichkeit zu einem offenen Format nicht zu gegebener Zeit wieder neu überprüft wird.

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