Notbetreuung – Bericht aus der LDZ vom 14.03.2020

Notbetreuung – Bericht aus der LDZ vom 14.03.2020

WICHTIG! Unbedingt beachten!

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

 Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
 Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
 Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Es müssen beide Eltern in einem der oben genannten Bereichen arbeiten.

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